Ioiperius Konstruktion
Ioiperius Konstruktion

Allgemeine Leistungs- und Zahlungsbedingungen der  Ioiperius Konstruktion GmbH Konstruktion GmbH i.L.

1. Anwendbarkeit

 

1.1 Die nachfolgenden Leistungs- und Zahlungsbedingungen der Ioiperius Konstruktion GmbH Konstruktion GmbH gelten für die Lieferung von Produkten sowie für Service- und Dienstleistungen.

 

1.2 Die nachfolgenden Leistungs- und Zahlungsbedingungen von IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. gelten nur gegenüber Kaufleuten und Unternehmern i.S.d. § 14 BGB. 

 

 

2. Vertragsschluss und Vertragsbestandteile

 

2.1 Alle Angebote von IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. sind freibleibend.

 

2.2 Ein Vertrag zwischen IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. und dem Kunden kommt erst mit der Bestätigung des Auftrages durch IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH zustande. 

 

2.3 Die Übernahme einer Garantie durch IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. liegt nur vor, wenn sie schriftlich und ausdrücklich durch IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH erklärt ist.

 

2.4 Sämtliche Vereinbarungen, Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

 

2.5 Abweichende Vertragsbedingungen des Kunden sind für IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. unverbindlich, es sei denn, sie werden von IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. ausdrücklich anerkannt. Dies gilt auch für den Fall, dass den Bedingungen des Kunden durch IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

 

 

3. Preise und Versandkosten

 

3.1 Alle Preise verstehen sich ab dem Sitz von IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L., ohne Versicherung und Verpackung. 

 

3.2 Die Preise sind Nettopreise - die Umsatzsteuer wird in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils geltenden gesetzlichen Höhe gesondert berechnet und ausgewiesen. 

 

3.3 Soweit ausdrückliche Preisvereinbarungen nicht getroffen wurden, gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise.

 

 

4. Zahlungsbedingungen

 

4.1 Zahlungen gegenüber IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. sind sofort nach Erhalt der bestellten Ware fällig, sofern im Einzelfall anderes nicht vereinbart ist.

 

4.2 Die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung hat am Sitz von IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. zu erfolgen. Skontoabzüge bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

 

4.3 Werden Wechsel oder Schecks von IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. angenommen, so gilt die Zahlung erst mit Gutschrift des Zahlbetrages auf einem Bankkonto als erfolgt. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Kunde.

 

4.4 IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH behält sich vor, Vorauszahlungen zu verlangen.

 

 

5. Aufrechung und Zurückbehaltung
Eine Aufrechnung gegenüber Forderungen von IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. oder die Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden zulässig.

 

 

6. Auftragsstornierung und pauschalierter Schadensersatz

 

6.1. Akzeptiert IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. im Einzelfall Stornierungen von Aufträgen oder Teilen davon, ist IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBHi.L.  berechtigt Stornokosten in Höhe von 5 % des Nettobetrages, mindestens € 30,00 in Rechnung zu stellen.

 

6.2 Tritt der Kunde unberechtigt vom Vertrag/Auftrag zurück, so ist IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. berechtigt, als Schadensersatz 30 % des Nettopreises zu fordern, weitere Schadensersatzansprüche von IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. bleiben hiervon unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

 

7. Liefer- und Leistungsfristen 

Von IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. genannte Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.

 

 

8. Höhere Gewalt

 

8.1 In Fällen höherer Gewalt – als solche gelten solche Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – ruhen die Vertragspflichten der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung.

 

8.2 Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von drei Monaten, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) zurückzutreten, wenn eine Vertragsanpassung nicht möglich ist. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

 

 

9. Lieferung

 

9.1 IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. ist berechtigt Teillieferungen vorzunehmen.

 

9.2 Bei Lieferungen in Gebiete außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland hat der Kunde alle Nachweise beizubringen, die IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. für die Ein- und Ausfuhr benötigt.

 

 

10. Annahmeverzug, Entgegennahme und technische Änderungen
Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden entgegenzunehmen, auch wenn dadurch eine Erfüllung i. S. d. § 433 Abs. 1 BGB nicht eintritt.

 

 

11. Eigentumsvorbehalt

 

11.1 Von IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. gelieferte Ware bleibt Eigentum von IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. , bis sämtliche Verbindlichkeiten des Kunden aus der Geschäftsverbindung der Parteien getilgt sind. Dies gilt auch dann, wenn IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen hat, und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

 

11.2 Der Kunde ist berechtigt, die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Der Kunde tritt IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. hiermit schon jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung 

ermächtigt. Die Befugnis von IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. , die Forderung selbst einzuziehen und jederzeit die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offenzulegen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. , die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

 

11.3 IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. kann verlangen, daß der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht und die dazu gehörenden Unterlagen aushändigt.

 

11.4 Der Kunde darf, soweit und solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Waren ohne Zustimmung durch IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. weder zur Sicherung übereignen, noch verpfänden.

 

11.5 Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden findet ausschließlich für IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. statt. Bei Verarbeitung mit anderen, IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. nicht gehörenden Sachen, steht IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Sachen zu.

 

11.6 Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. ab. IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. nimmt die Abtretung an.

 

11.7 Bei Eingriffen Dritter in das Eigentumsrecht von IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. hat der Kunde IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Es ist dem Kunden untersagt, mit Dritten Abreden zu treffen, welche die Rechte von IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L ausschließen oder beeinträchtigen können. Der Kunde darf insbesondere keine Vereinbarungen eingehen, welche die Vorausabtretung der Forderungen an IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. zunichte macht oder beeinträchtigt. 

 

11.8 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – oder drohender Zahlungsunfähigkeit i.S.d. § 18 Abs. 2 InsO ist IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Dieses Recht besteht auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind.

 

11.9 Bei einem Rücknahmerecht von IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. gem. 11.8 ist IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L.den Zutritt zu den Geschäfts- und Lagerräumen während der Bürozeiten zu gestatten.

 

11.10 Wenn der Schätzwert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, ist IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.

 

 

12. Rechte des Käufers bei Mängeln 

 

12.1 Mängel der Ware, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung feststellbar sind, sind IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. unverzüglich anzuzeigen; andere Mängel sind IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige muss schriftlich erfolgen und Art und Ausmaß der Mängel genau bezeichnen. Beanstandungen in Bezug auf Stückzahlen, Gewicht und Ausführung können nach Ablauf von 3 Werktagen seit Lieferung der Sendung am Bestimmungsort nicht mehr geltend gemacht werden.

 

12.3 Ist die Ware mangelhaft und hat der Käufer dies dem Verkäufer gemäß Ziffer 12.2 ordnungsgemäß angezeigt, so stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte mit folgenden Maßgaben zu:
a) IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. hat zunächst das Recht, nach seiner Wahl entweder den Mangel zu beseitigen oder dem Käufer eine mangelfreie Ware zu liefern (Nacherfüllung).
b) IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. behält sich zwei Nacherfüllungsversuche vor. Sollte die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Käufer unzumutbar sein, so kann der Käufer entweder vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.
c) Für Ansprüche auf Schadenersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels gelten Ziffern 13 und 14.

 

13. Verjährung
Ansprüche des Kunden verjähren nach Ablauf eines Jahres ab Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.
Anstelle dieser Einjahresfrist gelten in den folgenden Fällen die gesetzlichen Verjährungsfristen:
a) im Falle der Haftung wegen Vorsatzes,
b) im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels,
c) für Ansprüche gegen IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. wegen der Mangelhaftigkeit einer Ware oder Werkleistung, wenn sie entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat,
d) für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. beruhen,
e) für Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. beruhen.

 

 

14. Haftung für Schäden

 

14.1 IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. haftet nur für von ihr oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

 

14.2 IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. haftet darüber hinaus auch für von ihr oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

14.3 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer der IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. zurechenbaren Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

14.4 Für Schäden aus Verzögerung der Leistung haftet IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die sonstigen Rechte des Käufers im Verzugsfall bleiben unberührt.

 

14.5 Haftungsausschlüsse oder –beschränkungen gelten nicht, soweit IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. eine Garantie übernommen hat, die gerade den Zweck hatte, vor dem Eintritt der geltend gemachten Schäden zu schützen.

 

14.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

14.7 Außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Übernahme einer Garantie haftet die IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L nicht für mittelbare Schäden, wie z. B. Mehraufwand, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen.

 

 

15. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand 

 

15.1 Erfüllungsort für alle Leistungen von IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. ist der Sitz von IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L.

 

15.2 Die Beziehungen zwischen IOIPERIUS KONSTRUKTION GMBH i.L. und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

15.3 Gerichtsstand ist Speyer bzw. Ludwigshafen.

 

15.4 Sollte eine der vorstehenden Klausel unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht berührt. 

 

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